IG Pro Bauma

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Budget 2024, in Ordnung, ABER…

Gemeindeversammlung, 9.12.2024 – Budgetdiskussion

Situation / Ausgangslage

Liebe Baumerinnen, liebe Baumer

Die IG Pro Bauma hat sich das Budget 2025 und die diversen Investitionen genau angeschaut. Zum Budget allgemein darf man problemlos Ja sagen. Auch der Steuerfuss kann im Hinblick auf die anstehenden Investitionen belassen werden.

In der Baumerziitig vom 21. November 2024 wurden einzelne Investitionen erwähnt, die dann detailliert auch auf der Website der Gemeinde Bauma aufgelistet wurden. Seitens IG Pro Bauma wollen wir stellvertretend für diverse andere, drei geplante Investitionen kurz erläutern und Ablehnungsanträge stellen:

Konto 5040.24 – Gemeindehaus

INV 391, Gedeckter Aufenthaltsplatz für das Personal

  • Im Gemeindehaus selbst gibt es einen Pausenraum. Es macht den Anschein, dass speziell für die Raucher auf der Rückseite des Gemeindehauses ein Unterstand für CHF 45’000.00 geplant ist. Dieser ist mit folgender Begründung abzulehnen:
  • Raucher werden praktisch überall «diskriminiert» und buchstäblich vor die Türe gestellt, zum Beispiel in Restaurants. Trotz Mitverantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung unterstützt ausgerechnet die Gemeindeverwaltung die Mitarbeitenden beim Rauchen!
  • Das Gemeindehaus ist ein geschütztes Objekt und soll nun mit einem Unterstand versehen werden. Das passt nicht ins Ortsbild. Bei jeder privaten Bauherrschaft ist es die Gemeinde, die solche Vorhaben regelmässig verbietet.
  • Es ist statistisch erwiesen, dass rauchende Mitarbeiter teils bis zu einer Stunde pro Tag von der Arbeit fernbleiben – und sich dann beklagen wegen Überlastung.
  • Beim danebenliegenden Kinderspielplatz des Kindergartens besteht ein explizites Rauchverbot. Die Gemeindeangestellten aber dürfen negative Vorbilder sein für die spielenden Kinder.
  • Der budgetierte Betrag von CHF 45’000.00 ist völlig überrissen. Bei Regenwetter darf ein Schirm benutzt werden.

Die IG Pro Bauma stellt folgenden Antrag:

  • – Der geplante «Aufenthaltsplatz für das Personal» hinter dem Gemeindehaus ist ersatzlos aus dem Budget zu streichen.
Konto 5040.31 – Schulhaus Altlandenberg

INV 376, Sanierung Parkplatz: Ersatz Kiesbelag durch Sickerverbundsteine

  • Seit über 30 Jahren gibt es auf der Südseite des Schulhauses den jetzigen Parkplatz. Die Zufahrtsstrasse ist geteert; die eigentliche Parkfläche aber mit einem Kiesbelag versehen. Kostenpunkt: CHF 150’000.00.
  • Es ist unverständlich, dass im Hinblick auf die Eröffnung des Hallenbades die Parkplatzsituation nicht analysiert und vor der Wiedereröffnung etwaige Veränderungen gemacht wurden. Umgebungsarbeiten sind klar Bestandteil eines Bauprojektes und hätten ins Budget Hallenbad Renovation gehört.
  • Ob Sickerverbundsteine besser sind an diesem Ort als ein Kiesbelag ist umstritten. Im Winter wäre ein Teerbelag für Hallenbadbesucher angenehmer. Auch wäre eine «Schwarzräumung» einfacher.
  • Um Kostenwahrheit für die Hallenbadsanierung zu haben, ist diese Sanierung über einen Nachtragskredit Hallenbad abzuwickeln.

Die IG Pro Bauma stellt folgenden Antrag:

  • Der Budgetposten «Sanierung Parkplatz» ist zu streichen. Der Gemeinderat soll über einen Nachtragskredit Hallenbad entscheiden.
Konto 5040.35 – Schulhaus Oberstufe

INV 374, Lärmschutzmassnahmen zwischen Hartplatz und Einfamilienhäusern

  • Zwischen dem Schulhaus und den Einfamilienhäusern an der Gniststrasse soll speziell wegen einem Anwohner ein Lärmschutz gebaut werden für CHF 100’000.00.
  • Wiederholt sind bei Schulhäusern in der Gemeinde Bauma durch neu zugezogene Anwohner Forderungen gestellt worden. Dies betrifft speziell die Haselhalde wie nun auch das Sek-Schulhaus. Fünfstellige Beträge wurden wiederholt investiert.
  • Die betreffenden Anwohner sind jeweils wegen ihrer Kinder in die Schulhausnähe gezogen. Jahre später, die Kinder sind ausgeflogen, stellen sie Forderungen. Diesen überrissenen Forderungen ist Einhalt zu gebieten. Wem es zu laut ist:
    • Darf von seinem Recht Gebrauch machen und ein ruhigeres zu Hause an einem anderen Ort suchen. Schliesslich waren die Schulhäuser schon vorher dort!
    • Darf auf eigene Kosten auf seinem Grundstück einen Lärmschutz erstellen.
  • PS: beim «Kläger» handelt es sich meines Wissens NICHT um das Ehepaar R.

Die IG Pro Bauma stellt folgenden Antrag:

  • Der Budgetposten «Lärmschutzmassnahmen Oberstufenschulhaus» ist ersatzlos zu streichen.

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